| Alle Glaubensrichtungen mit Ausnahme „schwarzer Religionen“ werden praktiziert und geduldet. Hört man jedoch von Menschenopfern und Dämonenbeschwörungen, wird dies durch den Reichsrat untersucht und die Religion gegebenenfalls verboten und verfolgt. Die reine Existenz eines dunklen Glaubens ist jedoch nicht hinreichender Grund zur Verfolgung, da viele Glaubensvorstellungen die Existenz von Licht und Dunkel als "gleichwertigen" essentiellen Bestandteil aufweisen. Erst der Verstoß gegen moralisches Verhalten innerhalb weltlicher Ordnung kann Verbot und Verfolgung als Konsequenz beinhalten. |
| Über die letzten Jahrhunderte hat sich zudem stärker die atzimitische Religion mit einem umfangreichen Götterpantheon im Land eingebürgert. Vor allem die städtische Bevölkerung und die Obrigkeit hängt diesem Glauben an. |