| Das Land wurde seit dem Erscheinen des Himmelsschiffes bis in das Jahr 326 n. AH. von einem Landesherren regiert, der durch den Reichsrat auf Lebenszeit erhoben wurde, von diesem jedoch aus entsprechenden Gründen wieder abgesetzt werden konnte. Nach einem Bürgerkrieg, ausgelöst durch den letzten Landesherren, Herrn von Wiedehopf zu Beginn des Jahres 326 n. AH., der mit dessem Tode endete, wurde durch die überlebenden Barone beschlossen, keinen neuen Landesherren mehr zu wählen und die politischen Strukturen zu reformieren. |
| Der bis dato jährlich einberufene Reichsrat, der sich aus drei Abgesandten des Gildenrats der Freistadt Halla, einem Abgesandten des Gildenrates der Freistadt Wittbergen und den vier Provinzherren zusammensetzte, wurde in dieser Form aufgelöst. An seine Stelle trat nunmehr ein Reichsrat, in dem lediglich die 4 Barone mit Stimme saßen. Da sich diese Stimmzahl für Entscheidungen als ungeeignet erwies und der Rat aufgrund durch den Bürgerkrieg offengewordener Erbfolgefragen innerhalb der Baronie Quedlinburga nicht entscheidungsfähig war, wurde mit Ende des Jahres 327 n. AH. der Rat ein weiteres Mal durch Gesetz geändert. Der Baroness von Hoheneichen fiel durch Erbe die Baronie Quedlinburga zu. Im Zuge dieses Erbes wurde der Baroness der alte Markgrafentitel ihrer Familie zurückerkannt und die Markgrafschaft Eichenmoor verwaltungsmäßig wieder eingeführt. Die jahrelange Absprechung des Titels wird als unrechtmäßig angesehen. |
Die außenpolitischen Geschicke wurden somit in die Hände des Markgrafengeschlechtes gelegt. Die Barone von Kupferland und Meldranien behalten indes die bis dato bestehende Autonomie bei, haben jedoch im Zuge kriegerischer Auseinandersetzungen Gefolgschaft zu leisten. Sie sind nicht in der rechtlichen Lage Landesverträge zu schließen. Das Markgrafengeschlecht kann Landesverträge erst nach Hörung des Reichsrates schließen, muss den Empfehlungen dieses jedoch nicht folgen. |