| Die Gesetzgebung des Saaleschen Landes ist bereits recht alt. Bis zum Erscheinen des Himmelsschiffes und der Reichseinigung galt das alte Saalesche Landrecht, die "Lex Saalia". Mit dem Beginn des neuen Zeitalters wurde dieses Recht nicht einfach außer Kraft gesetzt. Es wurde in den Teilen, die nunmehr nicht mehr stimmten einfach korregiert oder ergänzt |
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Deshalb gilt bis heute für das gesamte Land: |
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Erlaubt einzusehen sind bisher:
Alter Kodex
Lex saalia (Art. 1-17)