Die Gesetzgebung des Saaleschen Landes ist bereits recht alt.
Bis zum Erscheinen des Himmelsschiffes und der Reichseinigung galt das alte Saalesche Landrecht, die "Lex Saalia".
Mit dem Beginn des neuen Zeitalters wurde dieses Recht nicht einfach außer Kraft gesetzt. Es wurde in den Teilen, die nunmehr nicht mehr stimmten einfach korregiert oder ergänzt

 

Deshalb gilt bis heute für das gesamte Land:

  1. Die "Lex Saalia" regelt allgemein das Land- und Lehnsrecht.
  2. Der "Alte Kodex" begründet die Existenz des Reichsrates.
  3. Die Baronien und Freien Reichsstädte haben eigenes Recht. Dieses kann sich jedoch nur im Rahmen der "Lex Saalia" bewegen.
  4. Markgrafen und Barone haben das Recht Lehen zu vergeben.
  5. Sie können dies aber nicht über das Maß des Lehnsrechtes der "Lex Saalia" hinaus.

Erlaubt einzusehen sind bisher:

Alter Kodex

Lex saalia (Art. 1-17)